OGH 5 Ob 96/17d
Worum es ging: Bekomme ich meine Kosten im Grundbuchverfahren ersetzt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Im Grundbuchverfahren werden keine Kosten zugesprochen, auch nicht für ein erfolgreiches Rechtsmittel oder für eine Anmerkung. Jeder trägt seinen Aufwand selbst.
Nein. Es genügt nicht, dass ein Rechtsanwalt oder Notar die Grunderwerbsteuer selbst berechnet und Sie danach bloß die dabei vergebene Vorgangsnummer in Ihr eigenes Grundbuchsgesuch übernehmen. Für nicht vertretene Antragsteller lässt das Gesetz diesen Weg nicht zu.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Floridsdorf, 23.01.2017
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 08.03.2017, 46 R 79/17h
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.06.2017
Geschäftszahl
5Ob96/17d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. G*****, geboren am *****, und 2. Ö***** Gemeinnützige Wohnungs AG, *****, beide vertreten durch Mag. Florian Kuch, Rechtsanwalt in Wien, wegen Einverleibung des Eigentumsrechts, über den Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 8. März 2017, AZ 46 R 79/17h, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 23. Jänner 2017, TZ 5683/2016, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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