OGH 6 Ob 139/17k
Worum es ging: Ist mein Mietvertrag gültig, wenn der Vermieter nicht Eigentümer ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner ist der Vertrag wirksam, auch wenn dieser die Sache selbst nur verwahrt, geliehen, gemietet oder gepachtet hat und sie gar nicht vermieten durfte. Auflösen können solche Verträge nur die Vertragspartner, nicht Dritte.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht, 19.04.2017, 39 R 328/16y-23
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1117 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
20 Absätze, 2.305 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.08.2017
Geschäftszahl
6Ob139/17k
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*, vertreten durch Dr. Wolfgang Riha, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W* GmbH & Co KG, *, vertreten durch Dr. Ralph Mayer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Vertragsaufhebung und 1.444,80 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 19. April 2017, GZ 39 R 328/16y-23, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).