Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.08.2017 · Fall aus Wien

OGH 6 Ob 139/17k

Worum es ging: Ist mein Mietvertrag gültig, wenn der Vermieter nicht Eigentümer ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner ist der Vertrag wirksam, auch wenn dieser die Sache selbst nur verwahrt, geliehen, gemietet oder gepachtet hat und sie gar nicht vermieten durfte. Auflösen können solche Verträge nur die Vertragspartner, nicht Dritte.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1117 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

20 Absätze, 2.305 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.08.2017

Geschäftszahl

6Ob139/17k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*, vertreten durch Dr. Wolfgang Riha, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei W* GmbH & Co KG, *, vertreten durch Dr. Ralph Mayer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Vertragsaufhebung und 1.444,80 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 19. April 2017, GZ 39 R 328/16y-23, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail