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Ist mein Mietvertrag gültig, wenn der Vermieter nicht Eigentümer ist?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Untermieter, Eigentümer
Ja. Im Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner ist der Vertrag wirksam, auch wenn dieser die Sache selbst nur verwahrt, geliehen, gemietet oder gepachtet hat und sie gar nicht vermieten durfte. Auflösen können solche Verträge nur die Vertragspartner, nicht Dritte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Giltigkeit eines vom Nichteigentümer als Bestandgeber abgeschlossenen Bestandvertrages. Der Umstand, daß der Verwahrer, Prekarist, Mieter oder Pächter nicht berechtigt ist, die ihm in Verwahrung oder in Bestand gegebene oder geliehene Sache zu vermieten, hat auf die Rechtswirksamkeit des von Nichteigentümer abgeschlossenen Bestandvertrages im Verhältnis zwischen den Vertragspartnern keinen Einfluß.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020270 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Befristeter Mietvertrag und stillschweigende Verlängerung

Nein. Erklärt Ihnen der Vermieter in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Ende der Befristung, dass er keine Verlängerung will, entsteht kein unbefristetes Mietverhältnis. Diese Erklärung wirkt auch dann, wenn sie schon einige Tage vor dem Endtermin bei Ihnen einlangt.

günstig für Vermieter Abtretung von Mietrechten

Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.

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