OGH 5 Ob 61/17g
Worum es ging: Wird jede meiner Forderungen für das Rechtsmittel einzeln bewertet?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Das kommt darauf an. Nur wenn Ihre mehreren Forderungen in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen oder sich gegen eng verbundene Gegner richten, werden sie zusammengezählt. Andernfalls wird jede Forderung für sich betrachtet, was auch darüber entscheidet, ob ein Rechtsmittel offensteht.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 07.02.2017, 3 R 165/16h-56
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
26.09.2017
Geschäftszahl
5Ob61/17g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann, die Hofräte Mag. Wurzer Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. G*****, 2. R*****, beide vertreten durch die Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, Graz, gegen die beklagten Parteien 1. E***** S*****, 2. G***** S*****, vertreten durch DI Dr. Peter Benda, Mag. Dr. Franz Benda, Rechtsanwälte in Graz, wegen (restlich) Feststellung und Einverleibung von Servituten, Leistung und Unterlassung (Streitwert 9.000 EUR), infolge der außerordentlichen Revision der beklagten Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 7. Februar 2017, GZ 3 R 165/16h-56, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Akt wird dem Berufungsgericht mit dem Auftrag zurückgestellt, seinen Bewertungsausspruch dadurch zu ergänzen bzw zu berichtigen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands für die Ansprüche der klagenden Parteien gesondert angegeben wird.
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