Wird jede meiner Forderungen für das Rechtsmittel einzeln bewertet?
betrifft Kläger, Beklagte, Konsumenten, Unternehmer
Das kommt darauf an. Nur wenn Ihre mehreren Forderungen in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen oder sich gegen eng verbundene Gegner richten, werden sie zusammengezählt. Andernfalls wird jede Forderung für sich betrachtet, was auch darüber entscheidet, ob ein Rechtsmittel offensteht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (109 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand - und damit einen einheitlichen Entscheidungsgegenstand des Berufungsgerichtes -, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen; andernfalls sind sie getrennt zu behandeln.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ansprüche von mehreren Wohnungseigentümern nach § 523 ABGB gegen einen anderen Wohnungseigentümer.OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026
- Hier: Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025
- Hier: Keine Zusammenrechnung von Ansprüchen des Getöteten, die im Erbweg auf die Erben übergegangen sind mit deren Ansprüchen nach § 1327 ABGB auf den Ersatz von Todfallskosten.OGH 2 Ob 42/24a, 23.04.2024
- Hier: Streitgenossenschaft iSd § 11 Z 1 ZPO bei drei Beklagten, die alle Medieninhaber und Mitherausgeber derselben Druckschrift und gemeinsam Medieninhaber derselben Website und Facebookseite sein sollen.OGH 6 Ob 145/23a, 23.10.2023
- Hier: Transportschäden aus verschiedenen Transportverträgen.OGH 7 Ob 123/23y, 30.08.2023
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- Hier: Keine Zusammenrechnung mehrerer Unterlassungsbegehren (nach dem UWG), die in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.OGH 4 Ob 77/23m, 27.06.2023
- Hier: Tatsächlicher Zusammenhang bei vier Unterlassungsbegehren auf vier verschiedene Aspekte aus einer einzigen Werbekampagne gestützt, wobei die als unlauter bekämpften Aussagen in (beinahe) sämtlichen Medienauftritten im Rahmen der Kampagne in gleicher oder sehr ähnlicher Weise fielen.OGH 4 Ob 102/21k, 16.12.2021
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 164/21k, 23.09.2021
- Die im Erbweg auf sie übergegangenen Ansprüche der Erben sind mit jenen, die gemäß § 1327 ABGB auf den Ersatz von Todfallskosten gerichtet sind, nicht nach § 55 Abs 1 Z 1 JN zusammenzurechnen.OGH 2 Ob 32/21a, 26.05.2021
- Keine Zusammenrechnung der vertraglichen Schadenersatzansprüche mehrerer Reisender.OGH 2 Ob 55/20g, 29.06.2020
- Hier: Mehrere von einem Transportunternehmen durchgeführte Transporte.OGH 7 Ob 28/20y, 19.02.2020
- Ist in einem Verfahren Anspruchs- und gleichzeitig Parteienhäufung gegeben, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 55 Abs 1 Z 1 JN zwar die gehäuften Ansprüche der betreffenden Partei zusammenzurechnen, nicht jedoch diese Ansprüche mit jenen der übrigen formellen Streitgenossen.OGH 4 Ob 97/17v, 30.05.2017
- Liegt eine formelle Streitgenossenschaft nach § 11 Z 2 ZPO vor, kommt es selbst dann nicht zu einer Zusammenrechnung der Streitwerte, wenn die geltend gemachten Forderungen in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen.OGH 4 Ob 97/17v, 30.05.2017
- Liegt eine Parteienhäufung vor, so sind gemäß § 55 Abs 1 Z 2 JN mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammenzurechnen, wenn sie von mehreren Parteien oder gegen mehrere Parteien erhoben werden, die Streitgenossen nach § 11 Z 1 ZPO sind. Das Gesetz verlangt somit im Bereich der Parteienhäufung das Vorliegen einer materiellen Streitgenossenschaft entweder auf Klags- oder auf Beklagtenseite. Es muss somit entweder eine Rechtsgemeinschaft hinsichtlich des Streitgegenstands bestehen oder eine Parteienmehrheit, die aus demselben tatsächlichen Grund (allenfalls sogar solidarisch) berechtigt oder verpflichtet ist.OGH 4 Ob 97/17v, 30.05.2017
- Hier: „Verschiedene Änderungsbegehren nach § 16 Abs 2 WEG“.OGH 5 Ob 13/17y, 04.04.2017
- Hier: Keine Zusammenrechnung bei getrennten Unterlassungsansprüchen aus drei Wettbewerbsverstößen mit unterschiedlichen Sachverhalten.OGH 4 Ob 161/16d, 30.08.2016
- Ein rechtlicher und sachlicher Zusammenhang iSd § 55 Abs 1 JN besteht zwischen einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und einem diesbezüglichen Veröffentlichungsbegehren, nicht aber zwischen auf verschiedene Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen gestützten Wettbewerbsverstößen.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- Mehrere Ansprüche, die nicht nach § 55 Abs 1 JN zusammenzurechnen sind, hat das Berufungsgericht gesondert zu bewerten.OGH 4 Ob 67/11y, 10.05.2011
- Hier: Drei Wettbewerbsverstöße der Beklagten.OGH 4 Ob 79/10m, 08.06.2010
- Hier: Klagen mehrerer Treugeber gegen dieselbe Treugeberin aus auf denselben Treuhandbedingungen beruhenden Treuhandverhältnissen.OGH 6 Ob 25/08g, 21.02.2008
- Bei einer Solidarhaftung kommt nach dem klaren Wortlaut des § 55 Abs 2 JN eine Zusammenrechnung iSd § 55 Abs 1 JN nicht in Betracht.OGH 3 Ob 223/07a, 27.11.2007
- Hier: Klagebegehren gegen verschiedene Beklagte; handelt es sich bei den beklagten Parteien um bloß formelle Streitgenossen, sind die gegen sie gerichteten Ansprüche für die Frage der Rechtsmittelzulässigkeit nicht zusammenzurechnen.OGH 1 Ob 264/05p, 04.04.2006
- Wegen des rechtlichen Zusammenhangs des Zahlungsbegehrens und des Manifestationsbegehrens (Rechnungslegungsbegehrens) hat eine Zusammenrechnung zu erfolgen.OGH 6 Ob 302/05p, 16.02.2006
- Diese Grundsätze gelten auch für die Zulässigkeit des Rekurses gegen den Aufhebungsbeschluss des Berufungsgerichts gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO.OGH 3 Ob 159/05m, 24.11.2005
- Für die Frage der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs ist es jeweils maßgebend, ob gemäß § 55 Abs 4 iVm Abs 1 JN die den Entscheidungsgegenstand der zweiten Instanz bildenden Ansprüche zusammenzurechnen sind.OGH 3 Ob 159/05m, 24.11.2005
- Diese Regelung ist gemäß Abs 5 leg cit auch für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln maßgebend.OGH 7 Ob 222/04d, 20.04.2005
- Ist von mehreren Entscheidungsgegenständen auszugehen, unterliegen diese im Hinblick auf die Revisionszulässigkeit einer unterschiedlichen Beurteilung.OGH 1 Ob 66/05w, 12.04.2005
- Hier: Anfechtung einzelner Abtretungen.OGH 7 Ob 84/02g, 22.05.2002
- Zahlungen sind allein deshalb, weil sie der Abdeckung ein und derselben Kreditforderung gegen die Gemeinschuldnerin dienten und nach denselben Bestimmungen der Konkursordnung angefochten werden, zwecks Beurteilung der Revisionszulässigkeit mangels eines rechtlichen oder tatsächlichen Zusammenhanges im Sinne des § 55 Abs 1 JN nicht zusammenzurechnen.OGH 7 Ob 84/02g, 22.05.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053096 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 109.
- OGH 2 Ob 31/26m, 23.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 60/26y, 16.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 72/25m, 29.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 123/24k, 06.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 212/24y, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 38/24x, 17.12.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 111/24s, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 92/24a, 03.09.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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