OGH 9 ObA 37/18h
Worum es ging: Darf ich der Krankschreibung meines Arztes vertrauen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ihr Fernbleiben ist auch dann entschuldigt, wenn ein Arzt Sie krank geschrieben hat, obwohl dafür sachlich kein Anlass bestand. Sie dürfen in der Regel auf die ärztliche Bestätigung vertrauen. Der Arbeitgeber kann aber beweisen, dass Sie tatsächlich arbeitsfähig waren und das wussten, etwa weil Sie den Arzt bewusst falsch informiert haben.
Ob eine vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt war, lässt sich immer nur nach den Umständen des einzelnen Falls beurteilen. Deshalb liegt darin keine Rechtsfrage, die über den Fall hinausreicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 29.01.2018, 7 Ra 131/17m-29
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
20 Absätze, 3.080 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.04.2018
Geschäftszahl
9ObA37/18h
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Dehn, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Bernhard Gruber und Nicolai Wohlmuth in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei F***** K*****, vertreten durch Dr. Peter Resch, Rechtsanwalt in St. Pölten, gegen die beklagte Partei Land Niederösterreich, *****, vertreten durch Mag. Thomas Reisch, Rechtsanwalt in Wien, wegen Feststellung eines aufrechten Dienstverhältnisses, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. Jänner 2018, GZ 7 Ra 131/17m-29, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
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