Darf ich der Krankschreibung meines Arztes vertrauen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Reise während des Krankenstands, um einen Auftritt als DJ zu absolvieren.OGH 9 ObA 96/21i, 17.02.2022
- Die Krankheit muss es also dem Dienstnehmer unmöglich machen, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.OGH 9 ObA 66/13s, 27.08.2013
- Dieser Maßstab gilt selbstverständlich nicht nur für die Krankschreibung als solche, sondern auch für die ärztliche Beurteilung der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit, und zwar sowohl für deren Bemessung als auch für die im Einzelfall allenfalls bestehende Unmöglichkeit einer diesbezüglichen Angabe.OGH 9 ObA 97/10w, 29.08.2011
- Diese Rechtsprechung lässt sich für vorliegendes Unterhaltsverfahren, in welchem ebenfalls zu beurteilen ist, ob dem Vater das Unterlassen einer Erwerbstätigkeit vorwerfbar ist, sinngemäß anwenden.OGH 8 Ob 27/10v, 21.12.2010
- Gerade wenn der Arbeitnehmer schon einmal erleben musste, dass die während der Arbeit durchgeführte Therapie keinen Erfolg zeitigte, hat er keinen Anlass an der Einschätzung des Arztes zu zweifeln.OGH 8 ObA 60/06s, 13.07.2006
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- Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich auf die Empfehlungen seines Arztes vertrauen, soweit ihm nicht deren offensichtliche Unrichtigkeit oder deren Grundlage in falschen Angaben des Arbeitnehmers bzw wegen Veränderungen ersichtlich sein muss.OGH 8 ObA 60/06s, 13.07.2006
- Die im Wesentlichen auf Grund der Angaben des Dienstnehmers über Schmerzzustände, die er nicht nachweisen konnte, erfolgte spätere Krankschreibung kann gerade bei einem Dienstnehmer, der bereits mehrmals ankündigte, dass er durch Angabe von schwer diagnostizierbaren Krankheiten solche Krankschreibungen erreichen werde, nicht "rückwirkend" ein Verschulden ausschließen.OGH 8 ObA 189/01d, 29.11.2001
- Regelmäßig wird dem Arbeitnehmer auf Grund einschlägiger Anweisung seines behandelnden Arztes ein entsprechender guter Glaube zugebilligt werden können, soweit diese Anweisungen nicht auf bewusst unrichtigen Angaben des Arbeitnehmers beruhen.OGH 8 ObA 189/01d, 29.11.2001
- Hier: Kenntnis des Arbeitnehmers von der wiedergewonnenen Arbeitsfähigkeit.OGH 9 ObA 182/01g, 10.10.2001
- Ein - wenngleich objektiv arbeitsfähiger - Arbeitnehmer darf auf die Richtigkeit der ärztlichen Krankschreibung vertrauen. Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der betreffende, objektiv arbeitsfähige Arbeitnehmer die Unrichtigkeit dieser ärztlichen Bescheinigung kannte oder kennen musste.OGH 9 ObA 182/01g, 10.10.2001
- Auch ein Laie, der sich selbst für arbeitsfähig hält, kann nach der fachlichen Beurteilung des Arztes arbeitsunfähig sein.OGH 9 ObA 15/98s, 20.05.1998
- Wenn das Ende des Krankenstandes vom Arzt offengelassen worden wäre, hätte die Verpflichtung des Klägers bestanden, sich bei einem subjektiven Besserfühlen ärztlicherseits untersuchen zu lassen, ob die Voraussetzungen des Krankenstandes noch vorliegen.OGH 9 ObA 52/98g, 15.04.1998
- Auf eine Richtigkeit der Krankschreibung darf er nicht vertrauen, wenn nicht medizinische Gründe, sondern die übertriebenen Angaben des Klägers den Arzt zur Krankschreibung auch an diesem Tag bewogen.OGH 9 ObA 52/98g, 15.04.1998
- Hier: Kraftfahrer mit Wespenstich am Fuß.OGH 8 ObA 2302/96d, 14.11.1996
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 1006/91, 10.04.1991
- Auf die Richtigkeit der ärztlichen Bescheinigung kann der Arbeitnehmer nicht vertrauen, wenn diese im wesentlichen nur auf Grund seiner eigenen Angaben über seine Beschwerde ausgestellt wurde. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 199/89, 30.08.1989
- Kein guter Glaube, wenn die ärztliche Bescheinigung erst nachträglich eingeholt wird.OGH 9 ObA 85/87, 16.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028875 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 31.
- OGH 9 ObA 47/24p, 26.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 96/21i, 17.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 37/18h, 25.04.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch Ihr Arbeitgeber darf im Krankenstand grundsätzlich auf die Richtigkeit der ärztlichen Diagnose vertrauen. Weist er nach, dass Ihr Verhalten nach dieser Diagnose geeignet war, den Heilungsverlauf zu gefährden, liegt eine beharrliche Pflichtverletzung vor, die eine Entlassung rechtfertigt. Daran ändert sich nichts, wenn sich später aufgrund einer anderen Diagnose zeigt, dass Ihr Verhalten möglicherweise doch unschädlich war.
Befolgen Sie im Krankenstand die ärztlichen Anordnungen nicht, sondern handeln Sie ihnen offen zuwider, gefährden Sie die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Ihr Arbeitgeber darf dann befürchten, dass seine dienstlichen Interessen gefährdet sind, denn auch er hat ein Interesse daran, dass Sie wieder arbeitsfähig werden.