OGH 5 Ob 124/19z
Worum es ging: Kann ich Höchstrichter wegen einer falschen früheren Entscheidung ablehnen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Wenn Sie die Befangenheit von Richtern des Höchstgerichts allein damit begründen, sie hätten in einer anderen Sache falsch entschieden, wird Ihr Antrag sofort zurückgewiesen. Die abgelehnten Richter müssen sich dazu nicht einmal äußern, weil sie ihre bereits endgültigen Entscheidungen nicht nachträglich erläutern dürfen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien, 24.06.2019, 16 Nc 10/19w-9
Zitierte Paragrafen
JN § 22 JN § 24 ZPO § 477 ZPO § 86a
Entscheidungstext
36 Absätze, 12.395 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.09.2019
Geschäftszahl
5Ob124/19z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers J*****, vertreten durch Dr. Heinrich Fassl, Rechtsanwalt in Wien, betreffend die Ablehnung der Richterinnen des Oberlandesgerichts Wien Senatspräsidentin Dr. A*****, Dr. M***** und Mag. R*****, über den Rekurs des Ablehnungswerbers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 24. Juni 2019, GZ 16 Nc 10/19w-9, mit dem der Ablehnungsantrag gegen diese im Rekursverfahren betreffend die Ablehnungssache AZ 47 Nc 6/18s des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien tätigen Senatsmitglieder zurückgewiesen wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.
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