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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 24.09.2019 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 124/19z

Worum es ging: Kann ich Höchstrichter wegen einer falschen früheren Entscheidung ablehnen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nein. Wenn Sie die Befangenheit von Richtern des Höchstgerichts allein damit begründen, sie hätten in einer anderen Sache falsch entschieden, wird Ihr Antrag sofort zurückgewiesen. Die abgelehnten Richter müssen sich dazu nicht einmal äußern, weil sie ihre bereits endgültigen Entscheidungen nicht nachträglich erläutern dürfen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

JN § 22 JN § 24 ZPO § 477 ZPO § 86a

Entscheidungstext

36 Absätze, 12.395 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

24.09.2019

Geschäftszahl

5Ob124/19z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Ablehnungssache des Antragstellers J*****, vertreten durch Dr. Heinrich Fassl, Rechtsanwalt in Wien, betreffend die Ablehnung der Richterinnen des Oberlandesgerichts Wien Senatspräsidentin Dr. A*****, Dr. M***** und Mag. R*****, über den Rekurs des Ablehnungswerbers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 24. Juni 2019, GZ 16 Nc 10/19w-9, mit dem der Ablehnungsantrag gegen diese im Rekursverfahren betreffend die Ablehnungssache AZ 47 Nc 6/18s des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien tätigen Senatsmitglieder zurückgewiesen wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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