OGH 5 Ob 210/19x
Worum es ging: Was passiert, wenn der Anwalt per Post statt elektronisch einbringt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Rechtsanwälte müssen Eingaben nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten elektronisch bei Gericht einbringen. Wird stattdessen der Postweg gewählt, gilt das als Formfehler, den das Gericht verbessern lässt. Wird die Verbesserung versäumt, wird die Eingabe zurückgewiesen.
Ja. Rechtsanwälte und Notare müssen am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, auch in Grundbuchsachen. Solange es dort keine eigene Struktur für Rechtsmittel gibt, genügt die Einbringung als sonstige Ersteingabe mit einem angehängten PDF. Die bloße Behauptung, das sei technisch unmöglich, reicht nicht aus.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Leoben, 15.07.2019
- Landesgericht Leoben als Rekursgericht, 05.11.2019, 1 R 181/19p
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.12.2019
Geschäftszahl
5Ob210/19x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers G*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Werner Heißig, Rechtsanwalt in Wien, wegen Grundbuchshandlungen ob der EZ ***** KG *****, infolge des Revisionsrekurses des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Leoben als Rekursgericht vom 5. November 2019, AZ 1 R 181/19p, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Leoben vom 15. Juli 2019, TZ 1940/2019, abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Erstgericht zurückgestellt.
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