OGH 9 ObA 22/20f
Worum es ging: Kann ich das Anhalten des Verfahrens noch beim Höchstgericht beantragen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie können auch dann noch beantragen, dass das Verfahren angehalten wird, wenn die Sache bereits beim Höchstgericht liegt. Ein solcher Antrag ist also nicht auf die früheren Instanzen beschränkt.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 14.01.2020, 12 Ra 84/19p-29
Zitierte Paragrafen
ASGG Art. 10 § 2 ZPO § 190 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
25 Absätze, 5.405 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.04.2020
Geschäftszahl
9ObA22/20f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau, den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Stefula und die fachkundigen Laienrichter Dr. Ingomar Stupar (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Werner Pletzenauer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei E***** M*****, vertreten durch Dr. Susanne Kuen, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei J***** GmbH, *****, vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 163.083,98 EUR sA (Revisionsinteresse 66.000 EUR), über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 14. Jänner 2020, GZ 12 Ra 84/19p-29, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
1. Der Antrag der klagenden Partei, das Revisionsverfahren bis zur Erledigung des Verfahrens des Kartellgerichts zu AZ 27 Kt 1/20d zu unterbrechen, wird abgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).