OGH 6 Ob 122/20i
Worum es ging: Kann ich das Urteil beim Höchstgericht noch bekämpfen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Hängt die Entscheidung von den Umständen des einzelnen Falls ab, überprüft der Oberste Gerichtshof diese Beurteilung nicht. Er greift nur ein, wenn die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Vertrags auffallend falsch beurteilt wurde.
Nein, wenn der vorbehaltene Teil kaum ins Gewicht fällt. Überlassen Sie einem anderen praktisch das gesamte Objekt und behalten nur einen unbedeutenden Teil für sich, gilt das als gänzliche Weitergabe. Auf Ihr Wohnbedürfnis an diesem Teil kommt es dann nicht mehr an.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht, 08.04.2020, 38 R 263/19m-24
Zitierte Paragrafen
ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
20 Absätze, 2.153 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.06.2020
Geschäftszahl
6Ob122/20i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr.
Schramm als Vorsitzenden sowie die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Christa Fuchshuber, Rechtsanwältin in Wien, gegen die beklagte Partei S*****, vertreten durch Mag. Nikolaus Vasak, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkündigung über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 8. April 2020, GZ 38 R 263/19m-24, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
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