Kann ich das Urteil beim Höchstgericht noch bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Mieter, Vermieter
Hängt die Entscheidung von den Umständen des einzelnen Falls ab, überprüft der Oberste Gerichtshof diese Beurteilung nicht. Er greift nur ein, wenn die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Vertrags auffallend falsch beurteilt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (81 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Hängt die Entscheidung von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ist deren rechtliche Würdigung vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen. Nur bei einer auffallenden Fehlbeurteilung der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Bestandverhältnisses hätte er einzugreifen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verhältnismäßigkeit der Verbesserungskosten eines nicht ordnungsgemäß hergestellten Korrosionsschutzes, der die Lebensdauer in einem nicht feststellbaren Ausmaß, aber "wahrscheinlich deutlich" verringert.OGH 4 Ob 188/24m, 19.11.2024
- Hier: Voraussetzungen einer gesonderten Wohnungsnahme.OGH 4 Ob 177/24v, 22.10.2024
- Die Frage, ob ein Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass dem Arbeitgeber eine Mitteilung zugegangen ist, richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls.OGH 8 ObA 44/24i, 26.09.2024
- Hier: Beurteilung des Umfangs der ärztlichen AufklärungspflichtOGH 6 Ob 91/24m, 18.06.2024
- Hier: Beurteilung des Umfangs der ärztlichen Aufklärungspflicht.OGH 4 Ob 183/23z, 20.02.2024
Alle 29 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht.OGH 2 Ob 123/23m, 25.07.2023
- Hier: Die Höhe des angemessenen Schmerzengeldes ist jedoch eine Frage des Einzelfalls, die nur ganz ausnahmsweise bei einer eklatanten Fehlbemessung eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zu begründen vermag.OGH 8 Ob 72/21b, 25.06.2021
- Hier: Frage der Unzumutbarkeit des Wohnortwechsels.OGH 10 ObS 168/13y, 19.11.2013
- Hier: Zumutbarkeit, den Zugang einer Arbeitgeberkündigung zu ermöglichen.OGH 9 ObA 5/13w, 24.04.2013
- Hier: Fehlen einer regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit im Hinblick auf § 30 Abs 2 Z 7 MRG.OGH 7 Ob 71/11h, 18.05.2011
- Hier: Verschuldensteilung.OGH 8 Ob 79/10s, 04.11.2010
- Hier: Verkehrssicherungspflichten und Verschuldensteilung.OGH 6 Ob 22/09t, 26.03.2009
- Hier: Die Frage, „ob die Benutzung eines unzureichend gesicherten Wanderweges ein Mitverschulden im Sinn einer Sorglosigkeit gegenüber eigenen Gütern darstellt", ist eine Frage des Einzelfalls.OGH 7 Ob 117/07t, 20.06.2007
- Hier: Eigenbedarf des Vermieters durch Neuverteilung der Wohnräume.OGH 7 Ob 146/06f, 05.07.2006
- Hier: Nachteiliger Gebrauch verneint: Dem Bestandnehmer war es gestattet, das im Bestandobjekt befindliche Inventar zu entfernen und durch eigenes zu ersetzen. Die übrigen Schäden entstanden bei ordnungsgemäßer Benutzung des Bestandobjekts.OGH 6 Ob 301/05s, 26.01.2006
- Hier: Verhalten des Unterbestandnehmers.OGH 10 Ob 42/04f, 08.06.2004
- Hier: Zur Frage, ob in der Aufrechnungserklärung des Beklagten die Forderung, die durch die Aufrechnung getilgt werden soll, bestimmt beziehungsweise zumindest bestimmbar bezeichnet wurde.OGH 7 Ob 167/03i, 05.08.2003
- Hier: Frage, ob die Vermieterin wider Treu und Glauben den Eintritt des neuen Mieters in den Mietvertrag vereitelt habe.OGH 8 Ob 208/02z, 17.10.2002
- Zulässigkeit der Revision, weil Rechtsprechung zur Schmerzengeldrente in Verbindung mit der neuesten Judikatur des Obersten Gerichtshofes zur Schmerzengeldbemessung bei schwersten Verletzungen fehlt.OGH 2 Ob 145/02s, 08.08.2002
- Hier: Begründung eines Wohnsitzes im Sinne des § 66 JN.OGH 8 Ob 225/01y, 11.10.2001
- Hier: Einhaltung von Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten.OGH 3 Ob 286/00f, 29.08.2001
- Hier: Beurteilung des Verhaltens eines Servitutsberechtigten.OGH 3 Ob 316/00t, 29.08.2001
- Hier: Vorwerfbarkeit der dem Mieter fehlenden Abhilfemöglichkeit gegen ein unleidliches Verhalten seiner Wohnungsgenossen.OGH 1 Ob 268/99i, 22.02.2000
- Hier: Umfang der Aufklärungspflichten im vorvertraglichen Schuldverhältnis.OGH 2 Ob 187/99k, 01.07.1999
- Hier: Sicherung der Wiederherstellung des abgebrannten Wirtschaftsgebäudes (§ 97 VersVG).OGH 7 Ob 125/99d, 23.06.1999
- Hier: Frage, ob die Lösung eines Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer stillschweigend erfolgt ist oder nicht.OGH 9 ObA 95/97d, 26.03.1997
- Umsatzsteuer aus Verzugszinsen: keine erhebliche Rechtsfrage, so schon ecolex 1995, 918).OGH 10 Ob 1619/95, 09.01.1996
- Hier: Frage des Kündigungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs.OGH 8 Ob 1642/93, 14.10.1993
- Wenn auch die Höhe des angemessenen Schmerzengeldes eine Frage des Einzelfalles ist, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO zu begründen vermag, ist die Revision ausnahmsweise wegen der eklatanten Fehlbemessung des Schmerzengeldes, die völlig aus dem Rahmen der ständigen oberstgerichtlichen Rechtsprechung fällt, aus Gründen der Einzelfallgerichtigkeit zulässig und berechtigt.OGH 8 Ob 607/93, 09.09.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 81.
- OGH 9 Ob 49/26k, 31.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 20/26w, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 5/26i, 18.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 212/25i, 21.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 82/25m, 18.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 66/25h, 26.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 65/25d, 12.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 18/25p, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 113/25h, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 17 Ob 8/25p, 26.06.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1118
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 508a
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