Genügt es, wenn ich mir ein Zimmer der Wohnung vorbehalte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob die konkret vorbehaltene Benützung als wesentlicher oder unwesentlicher Benützungsvorbehalt anzusehen ist, hängt regelmäßig von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und bildet daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO.OGH 6 Ob 122/20i, 25.06.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070555 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 122/20i, 25.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, aber nur über den allgemeinen Kündigungsgrund. Der besondere Tatbestand setzt die teilweise Weitergabe einer Wohnung voraus, während die nicht weitergegebenen Teile nicht regelmäßig verwendet werden. Bei einem gemischt genutzten Objekt kann eine solche Kombination aus Weitergabe und Nichtbenützung nur als sonstiger wichtiger Grund aufgekündigt werden.
Im Zweifel liegt nur eine Untervermietung vor. Gibt ein Mieter den Gebrauch der Sache weiter, verfügt er damit über den Gegenstand und nicht über sein Mietrecht selbst. Eine Abtretung des Bestandrechts wird deshalb im Zweifel nicht angenommen.