OGH 8 ObA 53/20g
Worum es ging: Gilt mein Lokal als Nachtbetrieb im Kollektivvertrag?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Nachtbetrieb ist nur ein Betrieb, der seine Tätigkeit sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich schwerpunktmäßig in der Nacht ausübt. Ein Betrieb, der rund um die Uhr geöffnet hat, erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 15.04.2020, 12 Ra 3/20b-20
Zitierte Paragrafen
ArbVG § 34 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
30 Absätze, 6.378 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.06.2020
Geschäftszahl
8ObA53/20g
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Sabine Duminger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Robert Hauser (aud dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Mairhofer Gradl Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Z***** GmbH, *****, vertreten durch ANWALTSSOCIETÄT SATTLEGGER DORNINGER STEINER & Partner OG in Linz, wegen 726 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 15. April 2020, GZ 12 Ra 3/20b-20, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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