Gilt mein Lokal als Nachtbetrieb im Kollektivvertrag?
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Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Lokal mit Café- und Barbereich, das tagsüber und an manchen Tagen auch zu typischen Nachtzeiten geöffnet ist, ist kein „Nachtbetrieb“.OGH 8 ObA 53/20g, 29.06.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 53/20g, 29.06.2020, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe Pkt9
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ständig in der Nacht beschäftigt sind Sie schon dann, wenn Ihre Arbeit regelmäßig weit überwiegend in der Nacht anfällt. Es ist nicht nötig, dass Sie durchgehend an sechs Werktagen in der Nacht arbeiten.
Gibt es in einem gemischten Betrieb nur einen Kollektivvertrag für die Arbeiter und einen für die Angestellten, verdrängt der eine den anderen nicht. Für Sie als Angestellten gilt weiterhin der Angestellten-Kollektivvertrag, auch wenn der Betrieb wirtschaftlich vom anderen Bereich geprägt ist. Beide gelten nebeneinander.