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Gilt mein Lokal als Nachtbetrieb im Kollektivvertrag?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gastwirte, Kellner
Ein Nachtbetrieb ist nur ein Betrieb, der seine Tätigkeit sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich schwerpunktmäßig in der Nacht ausübt. Ein Betrieb, der rund um die Uhr geöffnet hat, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Ein "Nachtbetrieb" im Sinne Pkt 9 b) des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe ist ein Betrieb, der seine Tätigkeit schwerpunktmäßig sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich in der Nacht ausübt. Ein Betrieb, der rund um die Uhr geöffnet hat, erfüllt diese Kriterien nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe Pkt9

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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