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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.10.2020 · Fall aus Wien

OGH 6 Ob 171/20w

Worum es ging: Wie wird der Schaden unter mehreren Schädigern aufgeteilt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Im Verhältnis untereinander richtet sich der Rückgriff danach, wie stark jeder zum Schaden beigetragen hat und wie schwer sein Verschulden wiegt. Gibt es keine Vereinbarung, entscheiden diese Anteile über die Höhe. Wer sich auf eine besondere Abmachung beruft, muss sie beweisen. Fällt einer aus, weil er zahlungsunfähig ist, tragen die übrigen seinen Anteil anteilig mit.

Untereinander richtet sich der Ausgleich danach, wer den Schaden in welchem Ausmaß verursacht oder verschuldet hat. Bei Unfällen mit mehreren Fahrzeugen gelten dafür besondere Regeln, die ebenfalls in erster Linie auf das Verschulden abstellen. Das genaue Ausmaß ergibt sich erst aus den Umständen des Einzelfalls.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 896 ZPO § 502 ZPO § 508 ZPO § 52

Entscheidungstext

27 Absätze, 4.407 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.10.2020

Geschäftszahl

6Ob171/20w

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schramm als Vorsitzenden und die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny sowie die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J***** J*****, vertreten durch Dr. Reinhard Blaschon, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei J***** K*****, vertreten durch Dr. Werner Borns, Rechtsanwalt in Gänserndorf, wegen 35.000 EUR sA (Revisionsinteresse 9.040 EUR sA), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 14. April 2020, GZ 14 R 11/20w-27, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 22. November 2019, GZ 2 Cg 55/18s-23, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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