OGH 9 ObA 101/20y
Worum es ging: Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorher gekündigt werden?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Auch wenn ein Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, können Sie und der Arbeitgeber vereinbaren, dass es vorher gekündigt werden darf. Eine solche Vereinbarung ist zulässig.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 27.08.2020, 7 Ra 24/20h-13
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1151 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
31 Absätze, 9.130 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.11.2020
Geschäftszahl
9ObA101/20y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau und Hon.-Prof. Dr. Dehn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Rolf Gleißner (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Harald Kohlruss (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei * A*, vertreten durch Klein, Wuntschek & Partner Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei J* GmbH, *, vertreten durch Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH in Wien, wegen 2.270,21 EUR sA, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. August 2020, GZ 7 Ra 24/20h-13, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision der klagenden Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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