Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorher gekündigt werden?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Auch wenn ein Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen ist, können Sie und der Arbeitgeber vereinbaren, dass es vorher gekündigt werden darf. Eine solche Vereinbarung ist zulässig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Die Parteien können auch für ein auf bestimmte Zeit eingegangenes Arbeitsverhältnis die Möglichkeit einer Kündigung vereinbaren.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Stmk G-VBG.OGH 9 ObA 47/22k, 30.06.2022
- Hier: Befristung von vier Monaten und 14-tägige Kündigungsfrist.OGH 9 ObA 101/20y, 25.11.2020
- Allgemein ist davon auszugehen, dass eine Kündigung während der Dauer befristeter Dienstverhältnisse nur bei längerer Befristung zuzulassen ist, um die Vorteile der Bestandsfestigkeit des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine Kündigung zu gefährden.OGH 8 ObA 23/19v, 24.05.2019
- Die Notwendigkeit auf einen Leistungsabfall der Arbeitnehmer reagieren zu können, stellt keine sachliche Rechtfertigung für die Einräumung einer zusätzlichen Kündigungsmöglichkeit dar.<br/>mit Beisatz: Hier: Vereinbarte Kündigungsmöglichkeit bei einer Befristung von 3,5 Monaten, wobei die erste 14 Tage als Probezeit vereinbart wurden.OGH 9 ObA 104/18m, 17.12.2018
- Die Frage, ob ein Missverhältnis zwischen Befristung und Kündigungsmöglichkeit besteht oder eine sachliche Rechtfertigung für die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit vorliegt, ist eine solche des Einzelfalls.OGH 9 ObA 104/18m, 17.12.2018
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Kündigt aber der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis ohne eine solche Vereinbarung, wird es - sofern nicht eine ausdrückliche Vereinbarung über einen Kündigungsausschluss vorliegt - dennoch beendet; den Arbeitgeber treffen allerdings die Folgen der ungerechtfertigten vorzeitigen Auflösung.OGH 9 ObA 49/05d, 22.02.2006
- Hier: Die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit mit 14tägiger Kündigungsfrist bei auf sechs Monate befristetem, vom AMS geförderten Arbeitsverhältnis kann sachlich gerechtfertigt und damit zulässig sein.OGH 8 ObA 42/04s, 24.06.2004
- Die Kündigung zum vereinbarten Endtermin, zu dem das Arbeitsverhältnis ohnehin endet, ist hingegen rechtlich bedeutungslos.OGH 9 ObA 330/98i, 10.02.1999
- Gilt auch bei Saisonarbeitsverhältnissen. Eine Kündigungsfrist, die der des einschlägigen Kollektivvertrages bei Arbeitsverhältnissen auf unbestimmte Zeit entspricht, ist angemessen.OGH 8 ObA 2206/96m, 12.09.1996
- § 48 ASGGOGH 9 ObA 88/94, 08.06.1994
- Die Dauer der Befristung und die Möglichkeit einer Kündigung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.OGH 9 ObA 88/94, 08.06.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028428 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 27.
- OGH 8 ObA 31/25d, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 101/23b, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 47/22k, 30.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 53/22t, 30.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 101/20y, 25.11.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 23/19v, 24.05.2019, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 104/18m, 17.12.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 22/18b, 24.07.2018, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 31/17z, 24.05.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 57/16x, 28.10.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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