OGH 9 ObA 93/20x
Worum es ging: Kann ich etwas tun, wenn zwei Gerichte die Klageänderung ablehnen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. Hat schon das erste Gericht die Änderung der Klage nicht zugelassen und bestätigt das zweite Gericht diese Entscheidung, können Sie dagegen nicht mehr weiter vorgehen. Das gilt auch für die bloße Ausdehnung der Klage auf einen höheren Betrag.
Der Weg durch die Instanzen
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 18.01.2020, 23 Cga 115/19b-13
- Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht, 24.08.2020, 10 Ra 48/20g-21
Zitierte Paragrafen
ASGG § 11a ZPO § 235 ZPO § 528
Entscheidungstext
23 Absätze, 2.979 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.12.2020
Geschäftszahl
9ObA93/20x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsrekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau und Mag. Korn als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C*****, vertreten durch Dr. Ralph Trischler, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei S*****, vertreten durch Dr. Andreas Joklik, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, wegen 4.200 EUR brutto sA und Feststellung (Streitwert 21.000 EUR), über den Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 24. August 2020, GZ 10 Ra 48/20g-21, mit dem dem Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 18. Jänner 2020, GZ 23 Cga 115/19b-13, nicht Folge gegeben wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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