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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 17.12.2020 · Fall aus Tirol

OGH 9 ObA 104/20i

Worum es ging: Ist meine Abfertigung eine Belohnung für lange Betriebszugehörigkeit?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja, auch das. Die Abfertigung dient nicht nur der Versorgung und der Überbrückung nach dem Ende des Jobs. Weil sie sich nach Ihrem Monatsbezug richtet, hat sie auch Entgeltcharakter: Sie entlohnt, dass Sie Ihre Arbeitskraft längere Zeit zur Verfügung gestellt haben.

Beantworten Sie eine außerordentliche Revision, bevor Ihnen das Gericht die entsprechende Mitteilung zugestellt hat, werden Ihnen dafür keine Kosten ersetzt. Das gilt auch dann, wenn die Revision aus einem anderen Grund zurückgewiesen wird.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

38 Absätze, 8.692 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.12.2020

Geschäftszahl

9ObA104/20i

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter KAD Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Karl Schmid (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Dr. Bertram Grass & Mag. Christoph Dorner, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Meinrad Einsle, Dr. Rupert Manhart, Dr. Susanne Manhart, Rechtsanwälte in Bregenz, wegen 137.772,32 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse: 116.054,12 EUR brutto sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 7. Oktober 2020, GZ 15 Ra 45/20k-37, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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