OGH 9 ObA 104/20i
Worum es ging: Ist meine Abfertigung eine Belohnung für lange Betriebszugehörigkeit?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja, auch das. Die Abfertigung dient nicht nur der Versorgung und der Überbrückung nach dem Ende des Jobs. Weil sie sich nach Ihrem Monatsbezug richtet, hat sie auch Entgeltcharakter: Sie entlohnt, dass Sie Ihre Arbeitskraft längere Zeit zur Verfügung gestellt haben.
Beantworten Sie eine außerordentliche Revision, bevor Ihnen das Gericht die entsprechende Mitteilung zugestellt hat, werden Ihnen dafür keine Kosten ersetzt. Das gilt auch dann, wenn die Revision aus einem anderen Grund zurückgewiesen wird.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 07.10.2020, 15 Ra 45/20k-37
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.12.2020
Geschäftszahl
9ObA104/20i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter KAD Dr. Lukas Stärker (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Karl Schmid (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G*****, vertreten durch Dr. Bertram Grass & Mag. Christoph Dorner, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Meinrad Einsle, Dr. Rupert Manhart, Dr. Susanne Manhart, Rechtsanwälte in Bregenz, wegen 137.772,32 EUR brutto sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse: 116.054,12 EUR brutto sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 7. Oktober 2020, GZ 15 Ra 45/20k-37, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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