Ist meine Abfertigung eine Belohnung für lange Betriebszugehörigkeit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 26.08.2024 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1987)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 298 Abs 19 Stmk. L‑DBR.OGH 8 ObA 17/21i, 17.12.2021
- Hier: Kein Entfall der Abfertigung lediglich wegen einem vom Arbeitgeber sichergestellten höheren Pensionsanspruch; Auslegung des § 123 Vlbg LBedG 1979.OGH 9 ObA 104/20i, 17.12.2020
- Eine Abfertigungszahlung nach dem BMSVG kann als Leistung mit Unterhaltscharakter iSd Judikats 33 neu angesehen werden.OGH 8 ObA 18/17f, 28.03.2017
- Die Abfertigung dient nicht nur der Versorgung und als Überbrückungshilfe für den Arbeitnehmer, sondern soll den Arbeitnehmer auch dafür entlohnen, dass er seine Arbeitskraft für längere Zeit zur Verfügung gestellt hat.OGH 9 ObA 3/10x, 22.12.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 8.
- OGH 8 ObA 21/24g, 26.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 17/21i, 17.12.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 104/20i, 17.12.2020, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 18/17f, 28.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Höhe der Abfertigung zählt eine Gewinnbeteiligung nur dann mit, wenn sie Ihnen für das letzte Jahr vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses zusteht. Wird in diesem Zeitraum bloß eine Gewinnbeteiligung aus einem früheren Jahr ausbezahlt, erhöht das die Abfertigung nicht.
Bei Vertragsbediensteten meint das Monatsentgelt nicht die gesamte Entlohnung, sondern steht neben den übrigen Bezügen wie Familienzulage, Mehrarbeitsvergütung oder Aufwandsentschädigung. Für die Abfertigung zählen das Monatsentgelt, die Familienzulagen sowie die Teuerungszuschläge und Ausgleichszulagen. Sonderzahlungen nach den Teuerungszuschlagsverordnungen zählen nicht dazu.