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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 15.03.2021 · Fall aus Tirol

OGH 6 Ob 254/20a

Worum es ging: Wann ist eine Vereinbarung sittenwidrig?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Was sittenwidrig ist, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern nur anhand einzelner Fälle beurteilen. Solche Fälle haben deshalb erhebliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Rechts.

Das hängt davon ab, ob das zweite Gesellschafterkonto eine Einlage in die Gesellschaft ist oder nur eine Forderung gegen sie. Werden dort auch Verluste verbucht, spricht das für eine Einlage und damit für eine Beteiligung am Unternehmen. Eine feste Verzinsung auch bei Verlust spricht dagegen für eine bloße Forderung.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

UGB § 109 UGB § 122 ZPO § 508a

Entscheidungstext

29 Absätze, 10.221 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.03.2021

Geschäftszahl

6Ob254/20a

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schramm als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek, Dr. Nowotny sowie die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Dr. Katharina Moritz, Rechtsanwältin in Wörgl, als Verfahrenshelferin, gegen die beklagte Partei S***** KG, *****, vertreten durch Dr. Elisabeth Sammer-Resch, Rechtsanwältin in St. Johann in Tirol, wegen 34.872,45 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 18. September 2020, GZ 2 R 63/20h-88, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Rattenberg vom 24. Jänner 2020, GZ 2 Cg 28/14y-84, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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