OGH 6 Ob 254/20a
Worum es ging: Wann ist eine Vereinbarung sittenwidrig?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Was sittenwidrig ist, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern nur anhand einzelner Fälle beurteilen. Solche Fälle haben deshalb erhebliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Rechts.
Das hängt davon ab, ob das zweite Gesellschafterkonto eine Einlage in die Gesellschaft ist oder nur eine Forderung gegen sie. Werden dort auch Verluste verbucht, spricht das für eine Einlage und damit für eine Beteiligung am Unternehmen. Eine feste Verzinsung auch bei Verlust spricht dagegen für eine bloße Forderung.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Rattenberg, 24.01.2020, 2 Cg 28/14y-84
- Landesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 18.09.2020, 2 R 63/20h-88
Zitierte Paragrafen
UGB § 109 UGB § 122 ZPO § 508a
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
15.03.2021
Geschäftszahl
6Ob254/20a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Schramm als Vorsitzenden, die Hofräte Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek, Dr. Nowotny sowie die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Dr. Katharina Moritz, Rechtsanwältin in Wörgl, als Verfahrenshelferin, gegen die beklagte Partei S***** KG, *****, vertreten durch Dr. Elisabeth Sammer-Resch, Rechtsanwältin in St. Johann in Tirol, wegen 34.872,45 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 18. September 2020, GZ 2 R 63/20h-88, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Rattenberg vom 24. Jänner 2020, GZ 2 Cg 28/14y-84, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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