Wann ist eine Vereinbarung sittenwidrig?
betrifft Vertragsparteien, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer
Was sittenwidrig ist, lässt sich nicht allgemein festlegen, sondern nur anhand einzelner Fälle beurteilen. Solche Fälle haben deshalb erhebliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Rechts.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (59 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Die Ausformung des Begriffes der Sittenwidrigkeit kann nur an Hand von Einzelfällen erfolgen und hat für die Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Änderungskündigung eines Stromliefervertrags.OGH 7 Ob 165/25b, 19.11.2025
- Hier: Gesellschaftsvertrag.OGH 6 Ob 254/20a, 15.03.2021
- Hier: Sittenwidrigkeit einer Entgeltabrede verneint.OGH 8 ObA 4/20a, 24.04.2020
- Eine behauptete Liberalisierung von Sprachgewohnheiten und eine sich nur in Ansätzen abzeichnende, aber noch nicht eingetretene Banalisierung in der Sichtweise anstößiger Ausdrücke darf bei der Auslegung des Begriffs „gute Sitten“ nicht schon vorweggenommen werden.OGH 4 Ob 62/17x, 03.05.2017
- Eintragung einer gegen die guten Sitten verstoßenden Wortmarke (§ 4 Abs 1 Z 7 MSchG); „Ficken“.OGH 4 Ob 62/17x, 03.05.2017
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Sittenwidrigkeit eines Verzichts auf Investitionsersatz.OGH 10 Ob 52/14s, 21.10.2014
- Ob Sittenwidrigkeit vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls, die nicht aufzugreifen ist, wenn das Berufungsgericht bei dieser Entscheidung die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens nicht überschritten hat.OGH 5 Ob 149/08k, 26.08.2008
- Hier: Unterhaltsvereinbarung.OGH 2 Ob 276/00b, 25.10.2000
- Hier: § 46 Abs 1 ASGG.OGH 9 ObA 328/97v, 22.10.1997
- Ob Sittenwidrigkeit vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalles; das Berufungsgericht hat bei dieser Entscheidung die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens nicht überschritten und die von der Judikatur entwickelten Grundsätze zur Frage der Sittenwidrigkeit der Berufung auf die Verjährung beziehungsweise auf einen Verfall beachtet.OGH 9 ObA 328/97v, 22.10.1997
- Nur wenn eine vorliegende Sittenwidrigkeit verneint wurde oder ein durch die Grundsätze noch nicht ausjudizierter Zweifelsfall vorliegt, ist die Revision zulässig.OGH 3 Ob 1503/90, 28.02.1990
- Das heißt jedoch nicht, dass die Revision immer zulässig wäre, wenn die Frage der Sittenwidrigkeit zu lösen ist. Sind die Grundsätze für eine bestimmte Art möglicher Sittenwidrigkeit in der Rechtsprechung schon ausreichend festgelegt, so kann der Entscheidung des OGH für die Rechtsentwicklung keine Bedeutung mehr zukommen. Von seiner Entscheidung ist dann eine Vertiefung der Grundsätze nicht mehr zu erwarten.OGH 3 Ob 60/89, 28.06.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 59.
- OGH 9 ObA 36/25x, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 165/25b, 19.11.2025, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 66/25h, 26.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 106/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 14/23h, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 24/23d, 27.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 17/23z, 23.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 192/21k, 06.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 7/22s, 25.01.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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