Zum Inhalt springen

Zählt das Firmenkonto meines Partners zur Aufteilung nach der Scheidung?

günstig für Unternehmer betrifft geschiedene Ehegatten, Unternehmer, Gesellschafter
Das hängt davon ab, ob das zweite Gesellschafterkonto eine Einlage in die Gesellschaft ist oder nur eine Forderung gegen sie. Werden dort auch Verluste verbucht, spricht das für eine Einlage und damit für eine Beteiligung am Unternehmen. Eine feste Verzinsung auch bei Verlust spricht dagegen für eine bloße Forderung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 15.03.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Werden bei einer OHG für einen Gesellschafter ein Kapitalkonto und noch ein zweites Gesellschafterkonto (Kapitalkonto II) geführt, so ist auf Grund der zwischen den Gesellschaftern ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen Vereinbarung zu beurteilen, ob und inwieweit nur dem ersten Konto oder beiden Einlagecharakter und damit Beteiligung (Anteil) an einem Unternehmen (§ 82 Abs 1 Z 4 EheG) zukommt. Eine stillschweigende Vereinbarung der Gesellschafter drüber kann auch durch ständige Übung bei der Verbuchung bestimmter Beträge zustandekommen. Eine Buchung von Verlusten auf dem zweiten Gesellschafterkonto spricht für den Einlagecharakter der dort ausgewiesenen Beträge, weil mit dem Begriff des Darlehens eine Verlustbeteiligung unvereinbar ist. Entnahmebeschränkungen sprechen nicht entscheidend für den Einlagecharakter, weil sie auch bei Darlehen vorkommen. Hingegen weist eine feste Verzinsung, insbesondere auch im Falle eines bilanzmäßigen Verlustes auf bloßen Forderungscharakter hin.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058256 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z4; HGB §120; HGB §155; HGB §121; HGB §122

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Bürgschaft trotz Bezeichnung als Mitschuldner

Es kommt auf den wirtschaftlichen Zweck an, nicht auf die Bezeichnung. Ob Sie als Mitschuldner, Bürge oder Garant unterschrieben haben oder in einer wirtschaftlich gleichwertigen Form, macht keinen Unterschied. Wollten Sie erkennbar nur für eine fremde Schuld einstehen, kann sich schon aus der Auslegung ergeben, dass bloß eine Interzession vorliegt.

günstig für Konsument Überziehungsrahmen beim Konto

Ja. Entscheidend ist, dass Ihnen von vornherein ein Rahmen eingeräumt wird, innerhalb dessen Sie frei entscheiden können, ob und wie viel Sie abrufen. Beantragen Sie ausdrücklich einen bestimmten Betrag und gewährt die Bank die Überziehung tatsächlich, kommt der Vertrag auch stillschweigend wirksam zustande.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Firmenanteile bei der Scheidung
Familienrecht · Unternehmenserträge in der Aufteilung
Familienrecht · Unternehmen und Erlös bei der Aufteilung
Familienrecht · Unternehmensbeteiligung als Wertanlage
Familienrecht · Unternehmensgewinne in der Scheidungsaufteilung