OGH 5 Ob 33/21w
Worum es ging: Kann ich nach einem zurückgewiesenen Rekurs noch einmal Rekurs erheben?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Zwar darf auch im Grundbuchsverfahren gegen eine Entscheidung nur einmal ein Rechtsmittel erhoben werden. Wurde Ihr Schriftsatz aber aus formalen Gründen zurückgewiesen, lag gar kein wirksames Rechtsmittel vor, und Ihr Recht ist nicht verbraucht. Nachträge oder Ergänzungen zu einem bereits eingebrachten Rekurs sind dagegen unzulässig, selbst innerhalb der Frist.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht, 09.12.2020, 4 R 166/20s
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
16.03.2021
Geschäftszahl
5Ob33/21w
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache des Antragstellers Dr. G*****, vertreten durch Mag. Michael-Thomas Reichenvater, Rechtsanwalt in Graz, wegen Grundbuchseintragungen in EZ ***** (und der ehemaligen EZ *****) KG *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 9. Dezember 2020, AZ 4 R 166/20s, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
1. Der ergänzende Rechtsmittelschriftsatz vom 9. 2. 2021 wird zurückgewiesen.
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