OGH 5 Ob 19/21m
Worum es ging: Kann ich mein zurückgezogenes Rechtsmittel wieder aufleben lassen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Mödling, 28.09.2020
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 54 AußStrG § 71 ZPO § 484 ZPO § 513
Entscheidungstext
18 Absätze, 1.444 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.03.2021
Geschäftszahl
5Ob19/21m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin Gemeinde G*****, vertreten durch Mag. Alexander Endl, öffentlicher Notar in Mödling, wegen Ab- und Zuschreibung eines Grundstücks von der EZ ***** KG *****, über den Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht vom 18. Dezember 2020, AZ 17 R 101/20d, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Mödling vom 28. September 2020, TZ 5272/2020, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung des ordentlichen Revisionsrekurses dient zur Kenntnis.
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