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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.05.2021 · Fall aus Wien

OGH 4 Ob 97/21z

Worum es ging: Kann ich eine Farbe als Marke schützen lassen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Farben sind auch ohne feste Umrisse schutzfähig, wenn ihre grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Dass eine Farbe schon für sich allein und unabhängig von ihrer Benutzung unterscheidungskräftig ist, ist allerdings nur unter außergewöhnlichen Umständen vorstellbar.

Sie selbst. Widersprüche und Unklarheiten, die sich aus der Beschreibung des angemeldeten Zeichens in Worten ergeben, gehen zu Lasten der anmeldenden Person. Zweifel werden also nicht zu Ihren Gunsten aufgelöst.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62

Entscheidungstext

55 Absätze, 18.961 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.05.2021

Geschäftszahl

4Ob97/21z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi und MMag. Matzka sowie die Hofrätin Mag. Istjan, LL.M., als weitere Richter in der Markenrechtssache der Antragstellerin S***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Eintragung einer Farbmarke, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht vom 18. Februar 2021, GZ 33 R 122/20h-3, mit dem der Beschluss der Rechtsabteilung des Patentamts vom 9. September 2020, GZ AM 10699/2020-2, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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