Kann ich eine Farbe als Marke schützen lassen?
günstig für Markeninhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Ja. Farben sind auch ohne feste Umrisse schutzfähig, wenn ihre grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist. Dass eine Farbe schon für sich allein und unabhängig von ihrer Benutzung unterscheidungskräftig ist, ist allerdings nur unter außergewöhnlichen Umständen vorstellbar.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 27.05.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Farben sind in "abstrakter" oder "konturloser" Form schutzfähig, wenn ihre grafische Darstellung klar, eindeutig, in sich abgeschlossen, leicht zugänglich, verständlich, dauerhaft und objektiv ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Fehlendes Verhältnis bei mehreren Farben.OGH 4 Ob 97/21z, 27.05.2021
- Es ist nur unter außergewöhnlichen Umständen vorstellbar, dass eine Farbe als solche unabhängig von ihrer Benutzung unterscheidungskräftig ist.OGH 17 Ob 2/08f, 11.03.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 97/21z, 27.05.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §1
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