OGH 5 Ob 106/21f
Worum es ging: Kann ich mein zurückgezogenes Rechtsmittel wieder aufleben lassen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Innsbruck als Rekursgericht, 15.04.2021, 54 R 31/21m
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 54 AußStrG § 71 ZPO § 484 ZPO § 513
Entscheidungstext
18 Absätze, 1.465 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.07.2021
Geschäftszahl
5Ob106/21f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerinnen 1. W***** GmbH, *****, 2. Mag. (FH) A***** B*****, vertreten durch Dr. Markus Orgler, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Grundbuchshandlungen ob EZ ***** KG *****, über den ordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 15. April 2021, AZ 54 R 31/21m, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 18. März 2021, TZ 1025/2021, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurückziehung des Revisionsrekurses wird zur Kenntnis genommen.
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