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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.07.2021 · Fall aus Tirol

OGH 5 Ob 106/21f

Worum es ging: Kann ich mein zurückgezogenes Rechtsmittel wieder aufleben lassen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ziehen Sie ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss zurück, gelten dieselben Regeln wie bei der Zurücknahme einer Berufung. Sie können die Zurücknahme nicht an eine Bedingung knüpfen und nicht widerrufen. Die Entscheidung wird sofort rechtskräftig.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 54 AußStrG § 71 ZPO § 484 ZPO § 513

Entscheidungstext

18 Absätze, 1.465 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.07.2021

Geschäftszahl

5Ob106/21f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerinnen 1. W***** GmbH, *****, 2. Mag. (FH) A***** B*****, vertreten durch Dr. Markus Orgler, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen Grundbuchshandlungen ob EZ ***** KG *****, über den ordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 15. April 2021, AZ 54 R 31/21m, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 18. März 2021, TZ 1025/2021, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Zurückziehung des Revisionsrekurses wird zur Kenntnis genommen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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