OGH 6 Ob 123/21p
Worum es ging: Kann ich Unterhalt für die Vergangenheit vom Ehepartner verlangen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nur, wenn Sie den Geldunterhalt schon damals ausdrücklich und deutlich verlangt haben, solange Sie noch im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Ab diesem Verlangen können Sie ihn rückwirkend auch bei Gericht durchsetzen. Es genügt nicht, im Nachhinein zu behaupten, die Versorgung im Haushalt sei zu gering gewesen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Korneuburg als Berufungsgericht, 13.03.2021, 20 R 294/20f-56
Zitierte Paragrafen
ABGB § 863 ABGB § 94 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
21 Absätze, 5.154 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
06.08.2021
Geschäftszahl
6Ob123/21p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden, die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny, die Hofrätin Dr. Faber und den Hofrat Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E*****, vertreten durch Mag. Diether Pfannhauser, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. H*****, vertreten durch Klaar Marschall Rechtsanwälte OG in Wien, wegen Ehegattenunterhalt und Rechnungslegung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Korneuburg als Berufungsgericht vom 13. März 2021, GZ 20 R 294/20f-56, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).