OGH 8 ObA 57/21x
Worum es ging: Kann ich meine Klage noch vor dem Höchstgericht zurücknehmen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sie können Ihre Klage auch noch im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof zurücknehmen, soweit sie Gegenstand dieses Verfahrens ist. Voraussetzung ist, dass Sie gleichzeitig auf den Anspruch verzichten.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 25.06.2021, 9 Ra 51/21t-50
Zitierte Paragrafen
ASGG § 11a ZPO § 483 ZPO § 513
Entscheidungstext
21 Absätze, 2.046 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
14.09.2021
Geschäftszahl
8ObA57/21x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. H***** S*****, vertreten durch Dr. Guido Bach, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei D***** Wirtschaftsprüfungs GmbH, *****, vertreten durch Dr. Alexandra Knell, Rechtsanwältin in Wien, wegen Kündigungsanfechtung, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 25. Juni 2021, GZ 9 Ra 51/21t-50, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht wird zur Kenntnis genommen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).