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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 14.09.2021 · Fall aus Wien

OGH 8 ObA 57/21x

Worum es ging: Kann ich meine Klage noch vor dem Höchstgericht zurücknehmen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie können Ihre Klage auch noch im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof zurücknehmen, soweit sie Gegenstand dieses Verfahrens ist. Voraussetzung ist, dass Sie gleichzeitig auf den Anspruch verzichten.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ASGG § 11a ZPO § 483 ZPO § 513

Entscheidungstext

21 Absätze, 2.046 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.09.2021

Geschäftszahl

8ObA57/21x

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter (Senat nach § 11a Abs 3 Z 1 ASGG) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. H***** S*****, vertreten durch Dr. Guido Bach, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei D***** Wirtschaftsprüfungs GmbH, *****, vertreten durch Dr. Alexandra Knell, Rechtsanwältin in Wien, wegen Kündigungsanfechtung, infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 25. Juni 2021, GZ 9 Ra 51/21t-50, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht wird zur Kenntnis genommen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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