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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.10.2021 · Fall aus Wien

OGH 8 ObA 67/21t

Worum es ging: Kann ich eine internationale Organisation vor Gericht bringen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Internationale Organisationen genießen weitergehende Vorrechte als fremde Staaten. Ihr Schutz vor zivilrechtlichen Klagen ist regelmäßig in den einschlägigen internationalen Abkommen vorgesehen. Damit sollen sie vor Eingriffen und Einflussnahmen durch Organe einzelner Staaten geschützt werden.

Ob eine internationale Organisation vor Gericht gezogen werden kann, richtet sich nach dem Inhalt des Abkommens zwischen ihr und der Republik Österreich. Anders als bei Staaten ist ihr Schutz grundsätzlich umfassend.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 528

Entscheidungstext

28 Absätze, 6.142 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.10.2021

Geschäftszahl

8ObA67/21t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Bernhard Gruber (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Josef Putz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. A* O*, vertreten durch Dr. Sebastian Lenz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei O*, wegen 405.452 EUR brutto sA, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 16. August 2021, GZ 10 Ra 92/20b-25, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird gemäß § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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