Kann ich eine internationale Organisation vor Gericht bringen?
günstig für Organisation betrifft Arbeitnehmer internationaler Organisationen, Kläger, Vertragspartner
Internationale Organisationen genießen weitergehende Vorrechte als fremde Staaten. Ihr Schutz vor zivilrechtlichen Klagen ist regelmäßig in den einschlägigen internationalen Abkommen vorgesehen. Damit sollen sie vor Eingriffen und Einflussnahmen durch Organe einzelner Staaten geschützt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Internationale Organisationen genießen weitergehende Vorrechte als fremde Staaten. Die Immunität internationaler Organisationen und ihrer Vermögen von zivilrechtlichen Klagen ist regelmäßig in den einschlägigen internationalen Abkommen vorgesehen. Auf diese Weise sollen die internationalen Organisationen vor Eingriffen und Einflußnahmen durch die Organe einzelner Staaten geschützt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Von der Immunität der internationalen Organisationen ist aber diejenige ihrer Organe, ihrer Beamten und der Vertreter der Mitgliedstaaten bei internationalen Organisationen zu unterscheiden.OGH 6 Ob 150/05k, 01.12.2005
- Hier: Die Immunität von internationalen Organisationen ist als absolut anzusehen.OGH 6 Ob 150/05k, 01.12.2005
- Hier: Problem des Immunitätsverzichts (verneint).OGH 8 ObA 78/98y, 30.03.1998
- Hier: Der Europäischen Patentorganisation kommt nach Art 8 EPÜ iVm Art 3 des Privilegienprotokolls und Art 4 des Amtssitzabkommens im Rahmen ihrer (auch die Dienstrechtsangelegenheiten betreffend ihre Mitarbeiter umfassenden) amtlichen Tätigkeit Immunität zu.OGH 8 ObA 78/98y, 30.03.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045442 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 10.
- OGH 8 ObA 10/24i, 25.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 67/21t, 22.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 56/21g, 27.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 73/16z, 18.08.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EGJN ArtIX
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