OGH 8 ObA 98/21a
Worum es ging: Scheitert mein Rechtsmittel, weil die Frage inzwischen geklärt ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Der Oberste Gerichtshof nimmt Ihr Rechtsmittel nur an, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung offen ist. Diese Voraussetzung muss noch zu jenem Zeitpunkt bestehen, in dem er entscheidet. Wurde die Frage inzwischen in einer anderen Entscheidung geklärt, wird Ihr Rechtsmittel zurückgewiesen.
Eine Kündigung, die während der Kurzarbeit oder während der Behaltefrist ausgesprochen wird, ist nicht schon deshalb unwirksam. Die Förderung ist aber zu berücksichtigen, wenn Sie die Kündigung anfechten und geprüft wird, ob betriebliche Erfordernisse dafür vorlagen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 07.10.2021, 12 Ra 94/21m-20
Zitierte Paragrafen
ArbVG § 105 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
27 Absätze, 5.340 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.01.2022
Geschäftszahl
8ObA98/21a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Deimbacher (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Andreas Schlitzer (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A* J*, vertreten durch Hawel – Eypeltauer – Gigleitner – Huber & Partner, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei S* GmbH, *, vertreten durch die Aigner Rechtsanwaltsgesellschaft m.b.H. in Pasching, wegen 2.930,62 EUR brutto sA, über die Revision der klagenden Partei (Revisionsinteresse 2.917,10 EUR brutto sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 7. Oktober 2021, GZ 12 Ra 94/21m-20, mit dem das Urteil des Landesgerichts Linz als Arbeits- und Sozialgericht vom 1. Juli 2021, GZ 9 Cga 5/21m-15, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).