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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 22.02.2022 · Fall aus Tirol

OGH 8 ObA 10/22m

Worum es ging: Darf das Gericht während der Unterbrechung entscheiden?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ist das Verfahren unterbrochen, sind Handlungen des Gerichts unzulässig, die über die Berücksichtigung dieses Stillstands hinausgehen. Insbesondere dürfen keine Urteile mehr ergehen. Ausgenommen sind Urteile, die schon vor der Unterbrechung in bindender Weise gefällt wurden oder unter die gesetzliche Ausnahme für Entscheidungen nach Schluss der Verhandlung fallen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

IO § 6 IO § 7

Entscheidungstext

18 Absätze, 1.687 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.02.2022

Geschäftszahl

8ObA10/22m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. N*, gegen die beklagte Partei Dr. B*, wegen 69.674,86 EUR sA, im Verfahren über die außerordentliche Revision der klagenden Partei (Revisionsinteresse: 11.612,18 EUR sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 1. Dezember 2021, GZ 15 Ra 71/21k-61 in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Das Verfahren ist infolge Eröffnung der Insolenz über das Vermögen der klagenden Partei am 8. 2. 2022 unterbrochen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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