OGH 8 ObA 10/22m
Worum es ging: Darf das Gericht während der Unterbrechung entscheiden?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ist das Verfahren unterbrochen, sind Handlungen des Gerichts unzulässig, die über die Berücksichtigung dieses Stillstands hinausgehen. Insbesondere dürfen keine Urteile mehr ergehen. Ausgenommen sind Urteile, die schon vor der Unterbrechung in bindender Weise gefällt wurden oder unter die gesetzliche Ausnahme für Entscheidungen nach Schluss der Verhandlung fallen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Innsbruck als Berufungsgericht, 01.12.2021, 15 Ra 71/21k-61 in nichtöffentlicher Sitzung den
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Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
22.02.2022
Geschäftszahl
8ObA10/22m
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. N*, gegen die beklagte Partei Dr. B*, wegen 69.674,86 EUR sA, im Verfahren über die außerordentliche Revision der klagenden Partei (Revisionsinteresse: 11.612,18 EUR sA) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 1. Dezember 2021, GZ 15 Ra 71/21k-61 in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Das Verfahren ist infolge Eröffnung der Insolenz über das Vermögen der klagenden Partei am 8. 2. 2022 unterbrochen.
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