Darf das Gericht während der Unterbrechung entscheiden?
betrifft Kläger, Beklagte, Schuldner, Insolvenzverwalter
Ist das Verfahren unterbrochen, sind Handlungen des Gerichts unzulässig, die über die Berücksichtigung dieses Stillstands hinausgehen. Insbesondere dürfen keine Urteile mehr ergehen. Ausgenommen sind Urteile, die schon vor der Unterbrechung in bindender Weise gefällt wurden oder unter die gesetzliche Ausnahme für Entscheidungen nach Schluss der Verhandlung fallen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (65 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Nach Eintritt der Unterbrechung sind Gerichtshandlungen, die nicht bloß dem durch die Unterbrechung des Verfahrens geschaffenen Zustand Rechnung tragen, während des Stillstandes des Verfahrens unzulässig; insbesondere dürfen Urteile nicht mehr ergehen, die nicht schon vor der Unterbrechung in einer für das Gericht bindenden Art gefällt wurden oder dem § 163 Abs 3 ZPO unterstellt werden können.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unzulässigkeit einer Entscheidung über (vor der Unterbrechung gestellte) Delegierungsanträge.OGH 10 Nc 31/22y, 20.01.2023
- Hier: Verfahren über die Zulassung einer Nebenintervention.OGH 2 Ob 151/21a, 28.09.2021
- Hier Nacheheliches Aufteilungsverfahren nach §§ 81ff EheG.OGH 1 Ob 185/19s, 19.11.2019
- Eine Entscheidung über die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingebrachte Revision ist erst nach Fortsetzung des Verfahrens zulässig.OGH 8 Ob 110/17k, 29.05.2018
- Die Wirkungen des Ruhens entsprechen grundsätzlich – mit der Einschränkung, dass der Lauf der Notfristen unberührt bleibt – jenen der Unterbrechung des Verfahrens (§ 168 ZPO). Daraus folgt, dass Gerichtshandlungen, die nicht bloß dem durch das Ruhen des Verfahrens geschaffenen Zustand Rechnung tragen, während des Stillstands des Verfahrens unzulässig sind.OGH 5 Nc 18/17t, 31.07.2017
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Delegierungsantrag.OGH 2 Nc 15/14z, 17.09.2014
- Dies gilt auch für die Unterbrechung nach §§ 25 ff AußStrG 2005.OGH 5 Ob 249/07i, 08.01.2008
- Wird nach Vorlage der Akten an den Obersten Gerichtshof über das Vermögen einer Partei der Konkurs eröffnet und betrifft der Rechtsstreit ein zur Konkursmasse gehörendes Vermögen, dann ist während der gemäß § 7 Abs 1 KO ex lege eintretenden Unterbrechung über das Rechtsmittel nicht zu entscheiden; die Akten sind vielmehr vorerst unerledigt dem Erstgericht zurückzustellen.OGH 8 ObA 50/07x, 17.12.2007
- Vor der Konkurseröffnung eingebrachte Rechtsmittel, über die in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden ist, sind danach zwar nicht zurückzuweisen, eine Entscheidung darüber ist aber unzulässig.OGH 8 ObA 50/07x, 17.12.2007
- Die Unterbrechung tritt ex lege auch im Stadium des Rechtsmittelverfahrens ein.OGH 9 Ob 376/97b, 14.01.1998
- Die Bestimmung des § 163 Abs 3 ZPO ist nur auf die Fällung von Urteilen durch das Erstgericht anzuwenden. Sie gilt nicht für Entscheidungen über vor dem Eintritt der Unterbrechungswirkung eingebrachte Rechtsmittel, und zwar selbst dann nicht, wenn über sie in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden wäre. Solche Rechtsmittel sind zwar nicht zurückzuweisen, eine Entscheidung ist aber unzulässig, die Akten sind daher vorerst unerledigt dem Erstgericht zurückzustellen.OGH 10 Ob 27/97m, 11.02.1997
- Von der Unterbrechung im Konkurs wird nicht nur das erstgerichtliche, sondern auch das Rechtsmittelverfahren betroffen.OGH 7 Ob 647/87, 24.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036996 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 65.
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/24t, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 37/25i, 25.06.2025
- OGH 5 Ob 129/24t, 30.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/24g, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 10/22m, 22.02.2022, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 37/15x, 29.03.2016, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 4/16w, 26.02.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 7 · Unterbrechung und Wiederaufnahme in anhängigen Rechtsstreitigkeiten
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 163
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Urteil trotz unterbrochenem Verfahren
Verfahrensrecht · Eingaben während der Verfahrensunterbrechung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel im unterbrochenen Verfahren
Verfahrensrecht · Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens
Insolvenz · Anfechtung trotz unterbrochenem Verfahren