OGH 1 Ob 25/22s
Worum es ging: Bekomme ich als Grundwehrdiener Schmerzengeld nach einem Dienstunfall?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Für Unfälle im Präsenzdienst gelten die Regeln der Amtshaftung. Die sonst geltende Beschränkung der Haftung des Dienstgebers greift hier nicht, daher steht Ihnen gegen den Bund auch Schmerzengeld zu. Dasselbe gilt für Zeitsoldaten in vergleichbarer Stellung.
Ja. Das Gericht berücksichtigt diesen Haftungsausschluss nicht von sich aus und muss seine Voraussetzungen auch nicht selbst erforschen. Ausdrücklich erhoben werden muss der Einwand aber nicht; es genügt, wenn er sich aus dem Vorbringen ergibt. Der bloße Hinweis auf einen Arbeitsunfall reicht dafür nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, 30.05.2021, 17 Cg 89/20f-9
- Oberlandesgericht Graz, 11.11.2021, 5 R 115/21b-14
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.03.2022
Geschäftszahl
1Ob25/22s
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Univ.-Prof. Dr. Bydlinski als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D*, vertreten durch Dr. Lorenz Kirschner, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, sowie den Nebenintervenienten auf Seite der beklagten Partei, M*, vertreten durch Mag. Philipp Tschernitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt am Wörthersee, wegen 22.000,35 EUR sowie Feststellung (Streitwert 5.000 EUR), über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz vom 11. November 2021, GZ 5 R 115/21b-14, mit dem das Teil-Zwischenurteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 30. Mai 2021, GZ 17 Cg 89/20f-9, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird nicht Folge gegeben.
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.725,84 EUR (darin 287,64 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
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