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Muss sich mein Arbeitgeber auf den Haftungsausschluss selbst berufen?

günstig für Kläger betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagter
Ja. Das Gericht berücksichtigt diesen Haftungsausschluss nicht von sich aus und muss seine Voraussetzungen auch nicht selbst erforschen. Ausdrücklich erhoben werden muss der Einwand aber nicht; es genügt, wenn er sich aus dem Vorbringen ergibt. Der bloße Hinweis auf einen Arbeitsunfall reicht dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 23.03.2022 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Auf die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG ist von Amts wegen nicht Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085007 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Einwand des Mitverschuldens im Prozess

Nein. Das Gericht greift Ihr Mitverschulden zwar nicht von sich aus auf. Es genügt aber, wenn sich aus dem Vorbringen der Gegenseite entnehmen lässt, dass sie Ihnen ein eigenes Verschulden vorwirft. Bloß zu bestreiten, selbst schuld zu sein, reicht dafür nicht.

günstig für Beklagter Ausschluss der Scheidung von Amts wegen

Ob die Scheidung ausgeschlossen ist, berücksichtigt das Gericht von sich aus. Sie müssen dazu keinen besonderen Einwand erheben.

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