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Bekomme ich als Grundwehrdiener Schmerzengeld nach einem Dienstunfall?

günstig für Präsenzdiener betrifft Grundwehrdiener, Zeitsoldaten, Bund, Angehörige
Ja. Für Unfälle im Präsenzdienst gelten die Regeln der Amtshaftung. Die sonst geltende Beschränkung der Haftung des Dienstgebers greift hier nicht, daher steht Ihnen gegen den Bund auch Schmerzengeld zu. Dasselbe gilt für Zeitsoldaten in vergleichbarer Stellung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 23.03.2022 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Bei Dienstunfällen der Wehrpflichtigen des Präsenzdienstes sind die Vorschriften des Amtshaftungsgesetzes anzuwenden. Die Haftungsbeschränkung des § 333 ASVG findet keine Anwendung. Der Verletzte Wehrpflichtige hat gegen den Bund auch einen Schmerzengeldanspruch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031603 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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