OGH 9 ObA 10/22v
Worum es ging: Was gilt, wenn der Betriebsrat meiner Versetzung nicht zustimmt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Versetzung, kann das Gericht sie durch Urteil ersetzen. Das Gericht wägt dabei die Verschlechterung Ihres Entgelts oder Ihrer sonstigen Arbeitsbedingungen gegen die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers ab.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 29.11.2021, 8 Ra 12/21z-22
Zitierte Paragrafen
ArbVG § 101 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
23 Absätze, 5.954 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.03.2022
Geschäftszahl
9ObA10/22v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Mag. Ziegelbauer und Dr. Hargassner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Sabrina Langer (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Nicolai Wohlmuth (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A* AG, *, vertreten durch Dr. Andreas Grundei, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Betriebsrat B* AG, *, vertreten durch Dr. Roland Gerlach ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen Zustimmung zu Versetzungen, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. November 2021, GZ 8 Ra 12/21z-22, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision der beklagten Partei wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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