Was gilt, wenn der Betriebsrat meiner Versetzung nicht zustimmt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Versetzung, kann das Gericht sie durch Urteil ersetzen. Das Gericht wägt dabei die Verschlechterung Ihres Entgelts oder Ihrer sonstigen Arbeitsbedingungen gegen die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 24.03.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung zur Versetzung, kann sie durch Urteil des Gerichts ersetzt werden. Das Gericht hat diesfalls eine Interessenabwägung zwischen der Verschlechterung der Entgeltbedingungen oder sonstigen Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers und der betrieblichen Interessen des Arbeitgebers an der Versetzung vorzunehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Es ist somit eine Interessenabwägung unter entsprechender Würdigung insbesonders auch der Belegschaftsinteressen durchzuführen.OGH 9 ObA 10/22v, 24.03.2022
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 2057/96z, 23.05.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051231 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 ObA 10/22v, 24.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 101 · Mitwirkung bei Versetzungen
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