OGH 9 ObA 97/22p
Worum es ging: Bekomme ich Kosten für eine zu früh eingebrachte Antwort ersetzt?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Beantworten Sie eine außerordentliche Revision, bevor Ihnen das Gericht die entsprechende Mitteilung zugestellt hat, werden Ihnen dafür keine Kosten ersetzt. Das gilt auch dann, wenn die Revision aus einem anderen Grund zurückgewiesen wird.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 23.06.2022, 10 Ra 13/22p-37
Zitierte Paragrafen
ABGB § 879 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
29 Absätze, 5.850 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.10.2022
Geschäftszahl
9ObA97/22p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Alexander Noga (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Stefan Gschwendt (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Verein *, vertreten durch die Spitzauer & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei H*, vertreten durch List Rechtsanwalts GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei C*, vertreten durch Dr. Thomas Majoros, Rechtsanwalt in Wien, wegen 3.364 EUR sA über die außerordentliche Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse: 1.681,99 EUR) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 23. Juni 2022, GZ 10 Ra 13/22p-37, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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