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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 20.10.2022 · Fall aus Wien

OGH 9 ObA 97/22p

Worum es ging: Bekomme ich Kosten für eine zu früh eingebrachte Antwort ersetzt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Beantworten Sie eine außerordentliche Revision, bevor Ihnen das Gericht die entsprechende Mitteilung zugestellt hat, werden Ihnen dafür keine Kosten ersetzt. Das gilt auch dann, wenn die Revision aus einem anderen Grund zurückgewiesen wird.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 879 ZPO § 502 ZPO § 508a

Entscheidungstext

29 Absätze, 5.850 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.10.2022

Geschäftszahl

9ObA97/22p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als Vorsitzende, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Alexander Noga (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Stefan Gschwendt (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Verein *, vertreten durch die Spitzauer & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, des Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei H*, vertreten durch List Rechtsanwalts GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei C*, vertreten durch Dr. Thomas Majoros, Rechtsanwalt in Wien, wegen 3.364 EUR sA über die außerordentliche Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse: 1.681,99 EUR) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 23. Juni 2022, GZ 10 Ra 13/22p-37, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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