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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 13.12.2022 · Fall aus Wien

OGH 2 Ob 218/22f

Worum es ging: Bekomme ich Ersatz, wenn jemand eine Vorschrift übertreten hat?

Fachgebiete laut RIS: Schadenersatz nach Verkehrsunfall

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ob eine übertretene Vorschrift gerade Ihren Schaden verhindern sollte, ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht muss dazu den Zweck der Vorschrift ermitteln. Was sich die Behörde beim Anordnen eines Verkehrszeichens innerlich gedacht hat, ist dafür ohne Bedeutung.

Die Überholverbote dienen nicht nur dem gefahrlosen Gegenverkehr. Sie sollen auch jene Schäden verhindern, die während des Vorbeifahrens am überholten Fahrzeug und beim Wiedereinordnen nach dem Überholen entstehen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

StVO 1960 § 16 ZPO § 50

Entscheidungstext

39 Absätze, 7.447 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

13.12.2022

Geschäftszahl

2Ob218/22f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, die Hofrätin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer sowie die Hofräte Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C*, vertreten durch Widter Mayrhauser Wolf Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei H*, vertreten durch Mag. Dr. Rainer W. Böhm, Rechtsanwalt in Wien, wegen 10.309,79 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 23. August 2022, GZ 34 R 85/22k-33, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichts Meidling vom 15. April 2022, GZ 7 C 1301/20v-28, bestätigt wurde, zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 860,58 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin enthalten 143,43 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.

Text

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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