Bekomme ich Ersatz, wenn jemand eine Vorschrift übertreten hat?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Autofahrer
Ob eine übertretene Vorschrift gerade Ihren Schaden verhindern sollte, ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht muss dazu den Zweck der Vorschrift ermitteln. Was sich die Behörde beim Anordnen eines Verkehrszeichens innerlich gedacht hat, ist dafür ohne Bedeutung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 22.10.2024 (81 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Der Schutzzweck der Norm ergibt sich aus ihrem Inhalt. Das Gericht hat das anzuwendende Schutzgesetz teleologisch zu interpretieren, um herauszufinden, ob die jeweilige Vorschrift, die übertreten wurde, den in einem konkreten Fall eingetretenen Schaden verhüten wollte. Für den Schutzzweck der übertretenen Norm ist das innere Vorhaben der die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordnenden Behörde unbeachtlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Vorschriften des AWG sollen schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermeiden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich halten.OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024
- Eine deliktische Haftung aus einer Schutzgesetzverletzung wegen des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung (siehe oben T21) trifft (nur) den Fahrzeughersteller, der Inhaber der EG-Typengenehmigung ist und die Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt hat.OGH 6 Ob 16/23f, 20.11.2023
- Hier: § 25 OÖ LuftREnTG.OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023
- Der Schutzzweck der Art 18 Abs 1, Art 26 Abs 1, Art 46 RL 2007/46 in Verbindung mit Art 5 Abs 2 der VO 715/2007/EG umfasst nicht solche als nachteilig empfundenen Eigenschaften einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die die Gültigkeit der EG-Typengenehmigung oder der Übereinstimmungsbescheinigung nicht in Frage stellen und keine Unsicherheit hinsichtlich der Möglichkeit der Fahrzeugnutzung mit sich bringen.OGH 10 Ob 17/23g, 16.05.2023
- Hier: Art 5 Abs 2 VO 715/2007/EG bezweckt auch den Schutz des Vertrauens eines Käufers auf die Richtigkeit der vom Hersteller ausgestellten Übereinstimmungsbescheinigung. Ein Schaden, der darin besteht, dass die Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs eingeschränkt ist und sich das Vermögen des Erwerbers mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs infolge unrichtiger Übereinstimmungsbescheinigung nicht entsprechend den objektiv berechtigten Verkehrserwartungen oder einem von diesen Verkehrserwartungen abweichenden Willen des Erwerbers zusammensetzt, steht im Rechtswidrigkeitszusammenhang.OGH 10 Ob 2/23a, 25.04.2023
Alle 20 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Dass die Zerstörung von Gebäuden oder Betriebsmitteln Umsatz- und Gewinneinbußen im Betrieb von Unternehmen nach sich ziehen kann, ist eine bloße Reflexwirkung von Personen- oder Sachschäden im Vermögen des Unternehmensträgers, die zu verhindern nicht die Zielsetzung von Brandschutznormen in Baugesetzen oder der gegenständlichen bautechnischen Auflage ist.OGH 6 Ob 216/21i, 29.08.2022
- § 30 Abs 2 Salzburger Landessicherheitsgesetz (S.LSG).OGH 2 Ob 185/17w, 29.11.2018
- Hier die Abrechnungsverpflichtung des Hausverwalters nach § 20 Abs 3 bzw § 31 Abs 3 WEG 2002.OGH 3 Ob 102/14t, 22.10.2014
- Hier: Die Bestimmung des § 3 GSpG 1989 verfolgt den Schutz der (Vermögens-)Interessen der einzelnen Spieler jedenfalls dann zumindest mit, wenn die Ausspielung mittels Spielautomaten mangels Erfüllung der kumulativen Voraussetzungen der Z 1 und 2 des § 4 Abs 2 GSpG 1989 in das Glücksspielmonopol eingriffe.OGH 6 Ob 118/12i, 20.03.2013
- Hier: Schutzzweck des nöGVG 2007.OGH 1 Ob 34/10x, 09.03.2010
- Hier: § 16 Abs 2 lit a StVO.OGH 2 Ob 39/06h, 21.09.2006
- Hier: § 150 Abs 3 AktG, § 275 HGB.OGH 6 Ob 39/06p, 09.03.2006
- Die Prüfung der Sacheinlage dient nur den Interessen der Gesellschaft, deren Gläubiger und allenfalls Dritter, nicht aber auch derjenigen des Einbringers. Aus diesem Grund kommt auch eine Haftung des Sacheinlageprüfers gegenüber dem Sacheinleger nicht in Betracht.OGH 6 Ob 39/06p, 09.03.2006
- Hier: § 16 Abs 1 lit b StVO.OGH 2 Ob 17/03v, 27.02.2003
- Hier: Bestimmungen des AMSG 1994: Aufgabe des AMS (Arbeitsmarktservice) ist die Verhütung und Beseitigung der Arbeitslosigkeit unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik.OGH 1 Ob 257/00a, 30.01.2001
- Hier: § 16 Abs 2 lit a StVO.OGH 2 Ob 351/99b, 10.12.1999
- Dazu ist der Normzweck zu erfragen, der sich aus der wertenden Beurteilung des Sinns der Vorschrift ergibt.OGH 1 Ob 214/98x, 19.01.1999
- Hier: Die auf einer Baustelle aus der Explosion einer Handgranate entstandenen Schäden sind vom Schutzzweck des § 54 Abs 3 OÖ Bauordnung nicht umfasst.OGH 4 Ob 2079/96f, 30.04.1996
- Die Norm muss aber die Verhinderung eines Schadens wie des später eingetretenen intendiert haben.OGH 2 Ob 2028/96s, 28.03.1996
- Dabei genügt es, dass die Verhinderung des Schadens bloß mitbezweckt ist.OGH 2 Ob 75/94, 10.11.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008775 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 81.
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 233/23k, 29.07.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 118/23s, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 37/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 202/23v, 25.01.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 1 Ob 214/22k, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 113/23p, 17.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 171/22s, 29.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 194/22y, 29.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- ABGB Art. 4 § 7
- ABGB § 1311
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 43
- StVO 1960 § 44
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