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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 15.12.2022 · Fall aus Wien

OGH 3 Ob 180/22z

Worum es ging: Zählt meine Betreuung noch, wenn das Kind im Internat ist?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ja. Auch wenn das Kind unter der Woche im Internat untergebracht ist und nur an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien bei Ihnen ist, leisten Sie einen vollen Beitrag zur Deckung seiner Bedürfnisse. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich Betreuungsleistungen erbringen, etwa für Kleidung und Wäsche sorgen.

Ja. Es kommt nicht darauf an, ob Sie sich ausschließlich oder nur zu bestimmten Tageszeiten oder an bestimmten Tagen der Betreuung widmen können. Entscheidend ist, dass Sie für das Kind, das zumindest zeitweise in Ihrem Haushalt lebt, tatsächlich Betreuungsleistungen erbringen; Hort, Großeltern oder Internat ändern daran nichts.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62

Entscheidungstext

19 Absätze, 2.857 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.12.2022

Geschäftszahl

3Ob180/22z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. M*, geboren am * 2006, und 2. G*, geboren am * 2010, beide vertreten durch das Land Wien als Kinder- und Jugendhilfeträger (Magistrat der Stadt Wien, Wiener Kinder- und Jugendhilfe, Rechtsvertretung Bezirke 16 bis 19), wegen Unterhalts, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. T*, vertreten durch Mag. Susanne Hautzinger-Darginidis, Rechtsanwältin in Wien, gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 30. Juni 2022, GZ 43 R 122/22t-38, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der außerordentliche Revisionsrekurs wird mangels der Voraussetzungen des § 62 Abs 1 AußStrG zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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