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Zählt meine Betreuung noch, wenn das Kind im Internat ist?

günstig für Betreuender betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige
Ja. Auch wenn das Kind unter der Woche im Internat untergebracht ist und nur an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien bei Ihnen ist, leisten Sie einen vollen Beitrag zur Deckung seiner Bedürfnisse. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich Betreuungsleistungen erbringen, etwa für Kleidung und Wäsche sorgen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 15.12.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Auch wenn das Kind während der Woche in einem Internat untergebracht ist und sich nur an Wochenenden, zu den Feiertagen oder während der Ferien bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil befindet, er aber tatsächlich Leistungen zur Betreuung des Kindes wie etwa Sorge für die Kleidung und die Wäsche erbringt, leistet er einen vollen Beitrag zur Deckung der Bedürfnisse des Kindes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047434 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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