Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 3 Ob 216/22v
Worum es ging: Wer zahlt die Kosten, wenn mein Zwischenurteil bestätigt wird?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wird ein Zwischenurteil, das dem Begehren dem Grunde nach stattgibt, im Rechtsmittelverfahren bestätigt, wird über die Kosten dieses Verfahrens noch nicht entschieden. Diese Entscheidung bleibt dem Verfahren über die Höhe vorbehalten.
Ja. Beide Elternteile müssen alles unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt; diese Pflicht schützt auch dessen Interesse an der Beziehung zum Kind. Wird sie schuldhaft verletzt, kann daraus Ersatz entstehen, etwa für die Kosten eines Besuchsrechtsverfahrens oder Schmerzengeld bei einer Erkrankung. Beweisen müssen Sie die negative Beeinflussung und den Schaden, der andere Teil muss entschuldigende Umstände darlegen.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Hallein, 23.05.2022, 1 C 97/22h-11
- Landesgericht Salzburg als Berufungsgericht, 29.09.2022, 53 R 150/22y-19
Zitierte Paragrafen
ABGB § 137 ABGB § 159 ZPO § 52
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
15.12.2022
Geschäftszahl
3Ob216/22v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D*, vertreten durch Mag. Johannes Koman, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei S*, vertreten durch Dr. Wolfgang Hochsteger und andere Rechtsanwälte in Hallein, wegen 10.981,97 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg als Berufungsgericht vom 29. September 2022, GZ 53 R 150/22y-19, womit das Teil- und Zwischenurteil des Bezirksgerichts Hallein vom 23. Mai 2022, GZ 1 C 97/22h-11, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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