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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 17.01.2023

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 2 Ob 141/22g

Worum es ging: Zahle ich weniger, wenn mein Kind oft bei mir ist?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Verbringt Ihr Kind deutlich mehr Zeit bei Ihnen, als beim Kontaktrecht üblich ist, kann sich Ihre Unterhaltspflicht verringern. Ob und wie stark, hängt vom Einzelfall ab.

Betreut der geldunterhaltspflichtige Elternteil das Kind über das übliche Maß hinaus, kann der Unterhalt gekürzt werden. Der oft genannte Abzug von zehn Prozent je zusätzlichem Betreuungstag ist nur eine grobe Betrachtung und eher eine Untergrenze. Je näher die Betreuung einer gleichwertigen Aufteilung kommt, desto weniger passt diese Rechenweise, weil zwei Haushalte insgesamt mehr kosten.

Der Geldunterhalt kann entfallen, wenn beide Eltern das Kind gleichwertig betreuen und über eine vergleichbare Einkommenssituation verfügen. Zusätzlich müssen auch die übrigen Leistungen für das Kind, etwa Kleidung oder Ausstattung, von beiden etwa gleich erbracht werden. Fehlt das, bleibt es beim Geldunterhalt.

Der Weg durch die Instanzen

Entscheidungstext

36 Absätze, 9.610 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

17.01.2023

Geschäftszahl

2Ob141/22g

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie die Hofräte Dr. Nowotny, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder M*, geboren am * und H*, geboren am *, über den Revisionsrekurs des Vaters DI J*, vertreten durch Mag. Hannes Huber, Rechtsanwalt in Melk, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 11. Mai 2022, GZ 23 R 139/22x-89, womit in Folge von Rekursen der Minderjährigen und des Vaters der Beschluss des Bezirksgerichts Melk vom 29. März 2022, GZ 1 Pu 167/13g-82, teilweise abgeändert wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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