Zum Inhalt springen

Entfällt der Geldunterhalt, wenn wir das Kind gleich betreuen?

betrifft Eltern, Kinder
Der Geldunterhalt kann entfallen, wenn beide Eltern das Kind gleichwertig betreuen und über eine vergleichbare Einkommenssituation verfügen. Zusätzlich müssen auch die übrigen Leistungen für das Kind, etwa Kleidung oder Ausstattung, von beiden etwa gleich erbracht werden. Fehlt das, bleibt es beim Geldunterhalt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Voraussetzung für die Anwendung des sogenannten „betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodells“, welches nach der neueren Judikatur zu einem Entfall des Geldunterhaltsanspruchs des Kindes gegenüber seinen Eltern führt, ist neben der gleichwertigen Betreuungs‑ und Einkommenssituation, dass auch die sonstigen (bedarfsdeckenden) Naturalleistungen von beiden Elternteilen etwa gleichwertig erbracht werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131331 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 17.

Genannte Normen

ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Ba

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Wegfall des Geldunterhalts bei geteilter Betreuung
Familienrecht · Unterhalt bei gleichwertiger Betreuung
Familienrecht · Betreuung tagsüber und Höhe des Unterhalts
Familienrecht · Betreuung und Unterhaltspflicht
Familienrecht · Vom Naturalunterhalt zum Geldunterhalt