Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 8 ObA 86/22p
Worum es ging: Kommt ein Streit über den Kollektivvertrag zum Obersten Gerichtshof?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die Auslegung einer Bestimmung des Kollektivvertrags betrifft in der Regel einen größeren Kreis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Deshalb hat eine solche Frage regelmäßig erhebliche Bedeutung und kann vom Obersten Gerichtshof behandelt werden.
Der Kollektivvertrag stellt bei der Mindestbezahlung auf den Kalendertag ab und nicht auf die einzelne Tagesarbeitszeit. Sie können die Mindestbezahlung für einen Kalendertag daher nur einmal beanspruchen, auch bei geteiltem Dienst.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 29.09.2022, 8 Ra 25/22p-12
- Arbeits- und Sozialgericht Wien, 05.11.2022, 12 Cga 47/21z-8
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
27 Absätze, 4.615 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.01.2023
Geschäftszahl
8ObA86/22p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner und den Hofrat Dr. Thunhart und die fachkundigen Laienrichter Johannes Püller (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Veronika Bogojevic (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Gemeinsamer Betriebsrat Ö* AG, *, vertreten durch Mag. German Storch und Mag. Rainer Storch, Rechtsanwälte in Linz, wider die beklagte Partei Ö* AG, *, vertreten durch die CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Feststellung nach § 54 Abs 1 ASGG, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 29. September 2022, GZ 8 Ra 25/22p-12, mit welchem das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 5. November 2022, GZ 12 Cga 47/21z-8, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).